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1333. Januar 24. Trient.

d. vigesima quarta indiccionis prime.

Johann, König von Böhmen und Polen und Graf von Luxemburg, ertheilt in einer an den judex, die consules, cives et homines der Stadt Glogau gerichteten Urk. denselben die Erlaubnis, super alveo seu flumine Odere, ubi vulgariter dicitur werder, bei der Stadt eine Mühle zu erbauen und deren Ertrag zu gemessen gegen einen Jahreszins von 10 Pfund guten und reinen Wachses an die Marienkirche daselbst.

O. Z.


Dieser Auszug ward nach dem alten etwa aus dem Ende des XIV. Jahrh. stammenden, in Glogau auf bewahrten Kopialbuch, genannt Liber cum cruce, pag. 26, gefertigt. Der Abdruck der Urk. bei Minsberg, Gesch. von Glogau I, 344 (nebst deutscher Uebersetzung) kann nicht für genau gelten. Bezüglich der Datirung der Urk. könnte, da die römische Indiktion mit dem 1. Januar beginnt, die allerdings ungewöhnliche Angabe auf den 24. Januar fuhren; andererseits könnte aber auch der Name des Monats einfach aus Versehen weggeblieben sein, da die Datirung lediglich nach dem Monatstage auch in andern Urkk. König Johanns aus jener Zeit vorkommt. Nach dem Itinerar des Königs könnte der Januar allenfalls passen, und jedenfalls würde es schwer sein, für das Jahr 1333 einen Monat ausfindig zu machen, der besser passte als eben der Januar.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.